Bürgerverein

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Aktuelle Satzung des Bürgerverein Riedenberg-Sillenbuch-Heumaden e.V., Kurzform: Bürgerverein RSH, im Oktober 2026




Aktuelle Satzung

Die aktuelle Satzung können Sie hier als PDF einsehen.


Beitragsordnung

Die Beitragsordnung können Sie hier als PDF einsehen.

Der Mitgliedsbeitrag ist sofort bei Eintritt und jährlich am 01. Januar im Folgejahr fällig gem. der gesetzliche Regelung nach § 271 Abs. 1 BGB. Der Folgebeitrag soll per SEPA-Lastschrift abgebucht werden.

Der Gesetzgeber schließt den Abzug als Sonderausgabe im § 10b Absatz 1 Satz 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausdrücklich für Vereine aus, die der eigenen Freizeitgestaltung dienen (wie Sport-, Karnevals-, Heimat- oder Gesangsvereine). Spenden dagegen sind als Sonderausgabe absetzbar.


Aufnahmeantrag

Hier können Sie die Aufnahme in unseren Bürgerverein beantragen. Wir empfehlen für Neueinsteiger die von uns neu eingeführte Fördermitgliedschaft. Lernen Sie unseren Bürgerverein vorerst kennen. Als Fördermitglied werden Sie zu unseren Mitgliederversammlungen eingeladen und dürfen auch zum öffentlichen Teil von Vorstandssitzungen teilnehmen. Finden Sie ihre neue Aufgabe und Verantwortung, welche Sie als Vollmitglied in unserem Verein übernehmen wollen. Wir haben aus langer Erfahrungsgeschichte die neue Satzung deswegen mit einer Fördermitgliedschaft ausgestattet. Bei einer Vollmitgliedschaft erwarten wir heute eine steatig aktive Beteiligung, Übernahme von Verantwortungsbereiche und Bereitschaft, den Deckungsbeitrag des Vereins (Verwaltungskosten) mitzutragen.
Laden Sie sich den Antrag als PDF herunter und lassen diesen den Vorstand ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail zukommen.

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